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3 G Pflicht entfällt

Ab 01.03. entfällt die Pflicht, bei Besuchen des Kommunalen Jobcenters einen 3 G – Nachweis vorzulegen.

Das Tragen einer FFP2 Maske und die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bleibt weiter bestehen.