3 G Pflicht entfällt zum 01.03.2022
Ab 01.03. entfällt die Pflicht, bei Besuchen des Kommunalen Jobcenters einen 3 G – Nachweis vorzulegen.
Das Tragen einer FFP2 Maske und die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln bleibt weiter bestehen.