Das Kommunale Jobcenter des Landkreises informiert
Trotz des eingeschränkten Besucherverkehrs ist das Jobcenter für die Bürgerinnen und Bürger da.
Wer bereits laufend Arbeitslosengeld II-Leistungen (ALG II) bezieht erhält auch weiterhin wie gewohnt sein Geld. Für Neuanträge nehmen Bürgerinnen und Bürger telefonisch Kontakt mit den Mitarbeitern des Jobcenters auf unter der Rufnummer 07461 926 4400 oder via E-Mail kommunales-jobcenter@landkreis-tuttlingen.de.
Der Antrag wird zugeschickt oder kann hier heruntergeladen werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, weil er beispielsweise selbstständig war oder in einem Minijob gearbeitet hat, wendet sich an die Service-Hotline unter der Nummer 07461 926 4400. Anträge können beim Landratsamt, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen eingeworfen werden, per Post oder E-Mail versandt werden. Anträge werden zeitnah und unbürokratisch beantwortet.