Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilung nun ebenfalls online möglich
Ab sofort kann ausser dem Erstantrag auf Arbeitslosengeld II auch ein Weiterbewilligungsantrag (WBA)
und eine Veränderungsmitteilung (VÄM) elektronisch gestellt und übermittel werden. Ein WBA ist immer rechtzeitig vor Ablauf des bestehenden Bewilligunsgzeitraumes zu stellen, um lückenlos weiter Leistungen zu erhalten, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Eine VÄM dient der zeitnahen Übermittlung von Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen.
Dies kann der Beginn oder die Beendigung einer Beschäftigung, Änderungen beim Einkommen oder Vermögen, Ein- oder Auszug von Personen in Ihrem Haushalt, eine Krankmeldung oder andere relevante Ereignisse sein.
Bitte nutzen Sie diesen sicheren Übertragungsweg, um die Bearbeitung für Sie und uns möglichst
einfach zu machen. Auch Dokumente können dazu als Anhang hochgeladen werden.
Ihr Kommunales Jobcenter Landkreis Tuttlingen