Geld zum Leben
Der sog. Regelbedarf (§ 20 SGB II) zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben. Der Regelbedarf ist Bestandteil von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
Hier finden Sie die aktuellen Regelbedarfe:
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 449 € (bisher 446) |
2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 404 € (bisher 401) |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft |
285 € (bis 6 J.) (bisher 283) 311 € (6-13 J.) (bisher 309) 376 € (14-17 J.) (bisher 373) 360€ (18-24 J.) (bisher 357) |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters aus der Wohnung der Eltern ausziehen | 360 € (bisher 357) |
Stand 01.01.2022