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Datum: 31.05.2021

Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund COVID-19-Pandemie

Der Gesetzgeber hat durch den § 67 SGB II bis zum 31.12.2021 ein vereinfachtes Verfahren geschaffen, um Arbeitslosengeld II zu erhalten. Für Bewilligungen, die im Zeitraum 01. März 2020 bis 31.12.2021 beginnen, können die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Heiz- und Nebenkosten) vom Jocbcenter anerkannt werden. Ebenso kann eine Bewilligung erfolgen, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Die bisherigen Vermögensfreigrenzen sind insofern für diesen Zeitraum ausser Kraft. Dadurch sollen die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgemildert werden. Für Fragen zu den Antragsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Infothek.