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Förderung beruflicher Weiterbildung

Der Umbau und Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft führt zu einer grundlegenden Veränderung in der Arbeitswelt. Geringqualifizierte und An- und Ungelernte sind gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Daher kommt der Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten und der arbeitsmarktorientierten Qualifizierung von Arbeitslosen eine zentrale Bedeutung zu. Insbesondere gilt es, durch zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen die Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu gestalten.
Gemeinsam mit den regionalen Bildungsträgern bietet das Kommunale Jobcenter ein breites Angebot an Umschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen. Individuell am Bedarf des Arbeitssuchenden orientiert werden die Förderprojekte ausgesucht.

Qualifizierungsmaßnahmen und passgenaue berufliche Weiterbildung werden im Vorfeld der Integration in den Arbeitsmarkt angeboten. Die Langzeitarbeitslosen werden durch die Teilnahme an beruflichen wie auch arbeitsplatzbezogenen Fördermaßnahmen verschiedener Art und unterschiedlicher Niveaus auf die Erwerbstätigkeit vorbereitet.

Weiterbildungsprämien nach § 132 a SGB III für erfolgreich abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfungen bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen werden auch noch bis Ende des Jahres 2023 als Anreiz für die Teilnahme und das erfolgreiche Bestehen gewährt.

Ansprechpartner sind hier die Mitarbeitenden im Sachgebiet Arbeitsmarktintegration.