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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende 

Seit 01.01.2023 gibt es nun das Bürgergeld als Unterstützungsleistung.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de/buergergeld
Die Seite wird ständig aktualisiert und um Inhalte erweitert.

Seit 2005 sind dem Landkreis Tuttlingen im Kommunalen Jobcenter die Arbeitsintegration und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II für Langzeitarbeitslose übertragen.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 15. Lebensjahr, die mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können und im Landkreis Tuttlingen wohnen, können die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende" erhalten. Alle Leistungen, die eine Integration in die Arbeit unterstützen, werden „aus einer Hand" vom Kommunalen Jobcenter gewährt.

Wir kennen den Bedarf der regionalen Arbeitgeber. Verstärkte Vermittlungsaktivitäten und ein effizienter Einsatz staatlicher Fördermittel helfen dabei, nah am Arbeitsmarkt zu agieren.

Wir unterstützen und beraten die Betriebe bedarfsgerecht und helfen, personell wie finanziell interessante Lösungen zu finden.


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Einmalige Leistungen und Darlehen nach SGBII

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Aktionswoche zum JOB-TURBO: 29.01. bis 02.02.2024

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