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Grundsicherung für Arbeitssuchende

Seit 2005 sind dem Landkreis Tuttlingen im Kommunalen Jobcenter die Arbeitsintegration und die Leistungsgewährung von Bürgergeld für Langzeitarbeitslose übertragen.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem 15. Lebensjahr, die mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können und im Landkreis Tuttlingen wohnen, können die sogenannte „Grundsicherung für Arbeitsuchende" erhalten. Alle Leistungen, die eine Integration in die Arbeit unterstützen, werden „aus einer Hand" vom Kommunalen Jobcenter gewährt.

Wir kennen den Bedarf der regionalen Arbeitgeber. Verstärkte Vermittlungsaktivitäten und ein effizienter Einsatz staatlicher Fördermittel helfen dabei, nah am Arbeitsmarkt zu agieren.

Wir unterstützen und beraten die Betriebe bedarfsgerecht und helfen, personell wie finanziell interessante Lösungen zu finden.

Leistungen aus dem Gesamtpaket
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts samt Kosten der Unterkunft und Krankenversicherung
  • Integration in Arbeit und Ausbildung
  • berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
  • Eingliederungszuschüsse
  • Leistungen für die Kinderbetreuung und zu Bildung und Teilhabe
  • Schuldner- und Suchtberatung
  • Psychosoziale Betreuung
Spezielle Zielgruppen im Blick

Unser Anspruch ist es, mit unserer Arbeit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir arbeiten stärkenorientiert und haben vor allem im Blick:

  • Wiedereinsteiger_Innen
  • junge Erwachsene ohne Berufsabschluss
  • motivierte Langzeitarbeitslose und
  • Menschen mit Migrationshintergrund

Mit intensiver, individueller Beratung bei der Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden und beachten Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie auch persönliche Problemlagen.

Deutschkurse, „training on the job“ und Coaching im Betrieb sind weitere Instrumente der Förderung Benachteiligter. Wir begleiten unsere Kunden und ihre Familien individuell und bedarfsgerecht. Gemeinsam entwickeln wir Perspektiven für eine selbstbestimmte Lebensführung.