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Zuzug aus einer anderen Stadt

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Landkreis Tuttlingen umziehen und an ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld bezogen haben, benötigen Sie zur Vermeidung von Nachteilen die Zustimmung zum Umzug (Notwendigkeitsbescheinigung) Ihres bisher zuständigen Jobcenters.

Vor Anmietung einer Wohnung im Landkreis Tuttlingen wird dringend geraten, sich die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung beim Jobcenter Tuttlingen einzuholen. Teilen Sie uns bitte deshalb rechtzeitig Folgendes mit:

  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Größe der Wohnung?
  • Höhe der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung
  • Höhe der Heizkosten
  • Mit wie vielen Personen wird die Wohnung bezogen?

Sie erhalten dann eine Bescheinigung, ob die Wohnung, die Sie im Landkreis Tuttlingen anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen über angemessene Unterkunftskosten entspricht (Angemessenheitsbescheinigung).

Nach positiver Entscheidung können Sie dann unter Vorlage des abgeschlossenen Mietvertrages beim Jobcenter Tuttlingen Leistungen beantragen.