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Teilhabechancengesetz

Wir verstehen Arbeit als Motor zur Veränderung - „Das Leben wieder selbst in die Hand nehmen…“ Viele Bezieher von Bürgergeld wünschen sich genau diese Möglichkeit: wieder neu zu starten! Uns steht mit dem Teilhabechancengesetz ein Instrument zur Förderung Langzeitarbeitsloser zur Verfügung, welches die Menschen befähigen soll, den Neustart zu wagen und sie auf diesem Weg begleitet.
Ziel des Projektes ist es, die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt sowie am gesellschaftlichen Leben nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus soll die Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen dauerhaft weiterentwickelt und somit der Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung ermöglicht werden.

§ 16e SGB II 

Wenn Sie bereit sind, einem arbeitsmarktfernen Bewerber, der seit mindestens zwei Jahren arbeitslos ist, eine Chance zu geben, können wir dies mit einer besonderen Förderung unterstützen.

Die Förderung läuft über den Zeitraum von zwei Jahren und umfasst folgende Leistungen:

  • Lohnkostenzuschuss von 75% im ersten Jahr und 50% im zweiten Jahr
  • Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung
  • Übernahme der Kosten von Weiterbildungen und Qualifizierungen, die für die Beschäftigung notwendig sind.

Interesse? - Gerne beraten wir Sie unverbindlich über diese Fördermöglichkeit!

Herr K. Wittenberg

Integrationsmanagement


§ 16i SGB II

Gestalten Sie gemeinsam mit dem Jobcenter Tuttlingen dieses Projekt!

Was erwartet Sie als Unternehmen?

Potentielle Arbeitnehmer sind mindestens 25 Jahre alt und beziehen in den meisten Fällen mindestens seit sechs Jahren Bürgergeld. In ihrem bisherigen Lebenslauf blicken sie auf nur kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse zurück. Als Arbeitgeber können Sie zudem mit einem Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre rechnen.

Arbeit als Motor zur Veränderung:

Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren bietet eine realistische Chance, die eigene Erwerbsbiographie fortzuschreiben und lässt viele Menschen verschüttete Antriebsmomente wiederentdecken. Ein Coaching soll zusätzlich einen Entwicklungsprozess fördern, der die Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Persönlichkeitsentwicklung fokussiert. Das kommunale Jobcenter gewährleistet eine ganzheitliche Begleitung sowohl im Vorfeld als auch nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags.

Teilhabe am Arbeitsmarkt – unternehmerische und gesellschaftliche Wertschöpfung:

Neben der Steigerung des gesellschaftlichen Mehrwerts durch die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe und der Verbesserung der Marktfähigkeit der Teilnehmenden bietet § 16 i SGB II die Möglichkeit der unternehmerischen sozialen Verantwortung gerecht zu werden.
Neugierig? - Gerne beraten wir Sie persönlich zu möglichen Perspektiven!


Frau I. Hermann

Integrationsmanagement


Frau B. Mütz

BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Integrationsmanagement


Herr K. Wittenberg

Integrationsmanagement