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Änderungen / Aktuelles

Die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurden zum 1.1.2024 neu festgesetzt.

Zum 1.1.2024 wird der Regelbedarf erhöht. Die Sätze werden alle fünf Jahre neu festgesetzt, wenn eine neue sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegt. Außerdem werden sie jährlich entlang der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende ist auf 563 Euro im Monat gestiegen, 61 Euro mehr als der Regelbedarf im Jahr 2023. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – etwa dem Ehepartner – in einer Wohnung lebt, erhält ab 2024 506 Euro monatlich.


Regelbedarfstufe123456
01.01.2024 563 € 506 € 451 € 471 € 390 € 357 €
01.01.2023 502 € 451 € 402 € 420 € 348 € 318 €
01.01.2022 449 € 404 € 360 € 376 € 311 € 285 €
01.01.2021 446 € 401  € 357 € 373 € 309 € 283 €
01.01.2020
432 € 389 € 345 € 328 € 308 € 250 €
01.01.2019
424 € 382 € 339 € 322 € 302 € 245 €