Geld für Bildung und Teilhabe
Für Kinder und Jugendliche können für Bildung und Teilhabe (§ 28 SGB II) am sozialen und kulturellen Leben Leistungen gewährt werden (z.B. für Schulausflüge, Mittagsverpflegung, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Mitgliedsbeiträge, Lernförderung).
Einzelheiten zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) BMAS-Die Leistungen des Bildungspakets.