Inhalt

Zum ersten Mal hier?

Welche Leistungen können Sie beim Jobcenter Tuttlingen beantragen?

Das Jobcenter Tuttlingen gewährt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II).
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Leistungen zur Eingliederung in Arbeit § 14 ff SGB II und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts § 19 ff SGB II (Bürgergeld, Leistungen für Bildung und Teilhabe).
Während das Arbeitslosengeld I aus eingezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen bezahlt und nach dem vorherigen Einkommen berechnet wird, wird das Bürgergeld aus Steuermitteln finanziert und richtet sich in der Höhe nach Ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit.

Wer kann einen Antrag auf Bürgergeld stellen? § 7 SGB II

Alle erwerbsfähigen Personen zwischen dem 15. und 65. bzw. 67. Lebensjahr (der Anspruch endet mit dem Erreichen der Altersgrenze), die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Anspruchsberechtigt sind auch erwerbsunfähige Personen, die mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese erhalten Bürgergeld, wenn sie nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Wann sind Sie hilfebedürftig? § 9 SGB II

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem vorhandenen Einkommen bzw. Vermögen bestreiten können.

Wie und wo stelle ich einen Antrag?

Stellen Sie Ihren Antrag online, schriftlich (Unterlagen s. unten), per Fax, per Mail, telefonisch oder persönlich in der Infothek. Wir melden uns dann bei Ihnen zur Klärung der weiteren Schritte. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise auf unserer Startseite.
Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auch in unserem Downloadcenter.

Legen Sie uns zur Antragstellung bitte folgende Formulare/Dokumente vor: