Geld zur Arbeitsuche
Das Jobcenter kann Ihnen bei der Arbeitssuche vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten, auch in Form von Geldleistungen, bieten. Fragen Sie Ihren Arbeitsvermittler, was Sie in Ihrem Fall beantragen können.
Einen ersten Eindruck hierzu soll Ihnen aber schon an dieser Stelle geboten werden. Folgende Leistungen können Sie, je nach Einzelfall, für Ihren beruflichen (Wieder-) Einstieg nutzen:
- Erstattung von Bewerbungskosten
- Bewerbungstraining
- Übernahme der Reisekosten bei Vermittlung,
- Eignungsfeststellung im Rahmen des Vermittlungsbudgets
- Mögliche Kostenübernahme für Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte
- Reisekosten, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskosten oder Umzugskosten bei auswärtiger Arbeitsaufnahme
- Unterstützende Einzelfallhilfen
- Unterstützung der Vermittlung durch beauftragte Dritte (Vermittlungsgutschein)
- Teilnahme an Trainingsmaßnahmen in einem Betrieb oder bei einem Qualifizierungsträger
- Förderung der beruflichen Weiterbildung (notwendige Anpassungsqualifizierungen/ Umschulungen)
- Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (Beratung, Vermittlung und notwendige Qualifizierung)
- Förderung von beruflicher Rehabilitation in Kooperation mit der Agentur für Arbeit
- Förderung der Selbständigkeit
- Beschäftigungsförderung z. B. durch Arbeitsgelegenheiten
- Einstellungshilfen (Lohnkostenzuschuss an einen Arbeitgeber bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung)
- Sprachkurse (in der Regel über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
- Förderung über Sonderprogramme
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine oder mehrere dieser Leistungen Ihnen dabei helfen, eine Arbeitsstelle anzutreten oder sich auf eine Stelle zu bewerben, sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler an, um die Details sowie die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen VOR dem jeweiligen Ereignis (Bewerbungsgespräch, Arbeitsantritt) beantragt werden müssen.