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Beratung

Sie sind mindestens 15 Jahre alt, in der Lage mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten und können ihren Lebensunterhalt nicht selbst oder mit anderen Leistungen decken? Dann könnte ein Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Bürgergeld bestehen.

Wenden Sie sich zur Antragstellung an die Infothek des Kommunalen Jobcenters Tuttlingen. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Sie nach Antragsstellung zu Ihrer Lebenslage beraten.