Geld zum Leben
Der sog. Regelbedarf (§ 20 SGB II) zur Sicherung des Lebensunterhalts wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich fortgeschrieben. Der Regelbedarf ist Bestandteil des Bürgergelds und soll insbesondere den notwendigen Bedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und für eine Teilnahme am kulturellen Leben decken.
Hier finden Sie die aktuellen Regelbedarfe:
Personen | Regelbedarf |
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Alleinstehende und Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Partner | 502 € (bisher 449) |
2 volljährige (Ehe-) Partner in der Bedarfsgemeinschaft | je 451 € (bisher 404) |
Weitere Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft |
318 € (bis 6 J.) (bisher 285) 348 € (6-13 J.) (bisher 311) 420 € (14-17 J.) (bisher 376) 402 € (18-24 J.) (bisher 360) |
Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters aus der Wohnung der Eltern ausziehen | 360 € (bisher 360) |
Stand 01.01.2023